Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versicherungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versicherers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der Versicherungsnehmer, insbesondere deren Gemeinschaft, auf Beitragsrückerstattung zum Bilanzstichtag ab, soweit sie nicht bereits endgültig einzelnen Versicherungsnehmern zugeteilt und dann ausgezahlt, zur Auszahlung in einer Verbindlichkeit oder in der Einzelrückstellung des betreffenden Vertrages ausgewiesen sind.