Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen - Definition. Was ist Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen
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Was (wer) ist Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen - definition


Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen         
Das Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen trägt den Titel „Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“. Es enthält die Artikel 39 bis 51 der Charta der Vereinten Nationen.
Beispiele aus Textkorpus für Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen
1. Unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen handelnd, beschließt (der Sicherheitsrat), dass Unamid im Einsatzgebiet ihrer Truppen und entsprechend den eigenen Fähigkeiten autorisiert ist, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um (1) ihr Personal, ihre Anlagen und Einrichtungen sowie ihre Ausrüstung zu schützen und die Sicherheit und Bewegungsfreiheit ihrer eigenen Leute sowie der Vertreter von Hilfsorganisationen zu gewährleisten; (2) die baldige und effektive Umsetzung der Darfur–Friedensvereinbarung zu unterstützen und ihre Verzögerung sowie bewaffnete Angriffe zu verhindern und somit Zivilisten zu schützen – ungeachtet der Verantwortlichkeit der sudanesischen Regierung.