Versetzung (deutsches Arbeitsrecht)
Eine Versetzung ist im deutschen Arbeitsrecht in der Privatwirtschaft nach der Legaldefinition des Abs. 3 BetrVG die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.