Vertrag zu Lasten Dritter - Definition. Was ist Vertrag zu Lasten Dritter
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Was (wer) ist Vertrag zu Lasten Dritter - definition


Vertrag zu Lasten Dritter         
Als Vertrag zu Lasten Dritter (franz. promesse de porte-fort) wird ein Vertrag bezeichnet, der zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen wird und einen Dritten unmittelbar benachteiligt.
Beispiele aus Textkorpus für Vertrag zu Lasten Dritter
1. Der gelbe Riese und die Gewerkschaft können ungestört einen Vertrag zu Lasten Dritter aushandeln.
2. Das sieht aus ein Vertrag zu Lasten Dritter, sagte der Vize–Fraktionsvorsitzende der Union, Wolfgang Zöller (CSU). Er frage sich, wie die KBV als Dachvereinigung ein solches Bündnis eingehen könne.