Beispiele aus Textkorpus für Gegenzeichnung
1. Diese Frage unterliegt ausschließlich seinem Ermessen und bedarf keiner Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler.
2. Nach Artikel 82 Grundgesetz werden Gesetze «vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet». Der Präsident prüft die Gesetze.
3. Das Verfassungsgericht meinte 1'83, verfassungsgeschichtlich gesehen gehe die Stoßrichtung des Artikels 68 (der die Vertrauensfrage regelt) nicht in erster Linie gegen ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages, sondern gegen das praktisch unbegrenzte Auflösungsrecht, das der Reichspräsident unter der Weimarer Verfassung mit Gegenzeichnung eines dazu willigen Reichskanzlers handhaben konnte und gehandhabt hat.