"Emphyteuta" ist ein Substantiv.
/ɛm.fɪˈtuː.tə/
Das Wort „emphyteuta“ stammt aus dem Bereich des Rechts und beschreibt einen Erbpächter, der das Recht hat, ein Grundstück auf lange Zeit zu bewirtschaften und zu nutzen, oft mit der Verpflichtung, eine jährliche Pacht zu zahlen. Der Begriff hat seinen Ursprung im römischen Recht, wo es um langfristige Pachtverträge ging. Es ist eher in schriftlichen juristischen Kontexten anzutreffen und wird im modernen Englisch nicht sehr häufig verwendet.
Der Erbpächter ist verpflichtet, das Grundstück gemäß den Vertragsbedingungen instand zu halten.
Many landowners prefer to grant emphyteuta rights rather than selling their land outright.
Viele Grundstückseigentümer ziehen es vor, Erbpachtrechte zu gewähren, anstatt ihr Land direkt zu verkaufen.
An emphyteuta can build on and improve the property, but must return it in good condition at the end of the lease.
Da "emphyteuta" ein spezieller juristischer Begriff ist, wird es nicht häufig in idiomatischen Ausdrücken verwendet. Es gibt wenige gängige Redewendungen oder idiomatische Ausdrücke, die sich auf diesen Begriff beziehen.
Das Wort „emphyteuta“ stammt vom lateinischen „emphyteusis“, was „langfristige Pachtung“ bedeutet. Es ist abgeleitet vom griechischen Wort „emphyteusis“, was „einpflanzen“ oder „niedrigen“ bedeutet, basierend auf der Erblichkeit des Pachtverhältnisses.
Lessee (Mieter)
Antonyme: