„Estate for life“ ist eine Substantivphrase.
/bɪˈsteɪt fɔr laɪf/
„Estate for life“ bezieht sich im rechtlichen Kontext auf ein Vermögen oder Eigentum, das einer Person (dem Begünstigten) während ihrer Lebenszeit gehört und anschließend an einen bestimmten anderen Begünstigten oder an den ursprünglichen Eigentümer zurückfällt. Es wird oft im Zusammenhang mit Immobilienrecht verwendet. Die Verwendung von „estate for life“ tritt häufig in rechtlichen und formalen schriftlichen Kontexten auf, ist jedoch auch in mündlichen rechtlichen Diskussionen anzutreffen.
Die alte Frau sicherte sich ein Erbbaurecht auf Lebenszeit, um sicherzustellen, dass sie bequem in ihrem Haus leben konnte.
An estate for life can provide security for individuals who need stable housing.
Ein Nießbrauch auf Lebenszeit kann Sicherheit für Personen bieten, die eine stabile Unterkunft benötigen.
They discussed the implications of having an estate for life during the estate planning meeting.
„Estate for life“ wird weniger häufig in idiomatischen Ausdrücken verwendet, da es sich um einen spezifischen juristischen Begriff handelt. Dennoch könnte es in den folgenden Sätzen verwendet werden:
Ein Erbbaurecht auf Lebenszeit bedeutet, dass Ihre Unterkunft bis zu Ihrem Lebensende gesichert ist.
In estate planning, an estate for life can be a valuable tool for preserving wealth.
„Estate“ stammt vom mittelfranzösischen „estat“ und dem lateinischen „statuere“, was „setzen“ oder „stellen“ bedeutet, und bezieht sich auf einen rechtlichen Status oder ein Vermögen. „For life“ ist eine direkte Übersetzung aus dem Englischen, wobei „life“ auf die Lebensdauer einer Person hinweist.
Synonyme: - Lebenslanges Nutzungsrecht - Nießbrauch
Antonyme: - Eigentum auf Zeit - Erbbaurecht auf bestimmte Dauer