Das Wort "military jurisdiction" ist eine Nominalphrase.
/mɪˈlɪtəri dʒərɪsˈdɪkʃ(ə)n/
"Military jurisdiction" bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Autorität, die dem Militär über seine Mitglieder und andere in militärischen Einrichtungen oder Situationen unterliegt. Es umfasst den Bereich des Militärrechts, das Verfahren zur Beurteilung von Militärangehörigen und die Durchführung von Disziplinarmaßnahmen. Dieses Konzept tritt häufig in Kontexten auf, in denen militärische Befugnisse und staatliche Gesetze aufeinandertreffen.
Häufigkeit der Verwendung: Das Begriff wird häufig in rechtlichen und militärischen Kontexten, sowohl mündlich als auch schriftlich, verwendet.
"In Kriegszeiten setzt die Militärjustiz häufig strenge Regeln für Angehörige der Streitkräfte durch."
"The case was handled under military jurisdiction due to the defendant's status as an active duty soldier."
"Der Fall wurde unter Militärgerichtsbarkeit behandelt, da der Angeklagte den Status eines aktiven Soldaten hatte."
"Military jurisdiction differs significantly from civilian law."
"Er wurde wegen seiner Handlungen während des Einsatzes unter militärischer Gerichtsbarkeit verurteilt."
"Members of the armed forces must understand the implications of being under military jurisdiction."
"Mitglieder der Streitkräfte müssen die Implikationen verstehen, unter militärischer Gerichtsbarkeit zu stehen."
"The shift to military jurisdiction raised concerns about fairness and transparency."
Der Begriff "military" stammt vom lateinischen "militari" ab, was "zum Soldat" bedeutet, und "jurisdiction" leitet sich vom lateinischen "jurisdictio" ab, was so viel wie "Rechtsgewalt" bedeutet. Die Kombination dieser beiden Wörter deutet auf die rechtlichen Autoritäten im militärischen Kontext hin.
Synonyme: - Militärrecht - Militärjustizsystem
Antonyme: - Zivilrecht - Zivilgerichtsbarkeit
Die Kombination der beiden Begriffe hebt die besonderen rechtlichen Bedingungen hervor, unter denen das Militär operiert, im Gegensatz zu den allgemeinen zivilen Gesetzen, die in der Gesellschaft Anwendung finden.