Das Wort „profert“ ist ein Substantiv.
Die phonetische Transkription im Internationalen Phonetischen Alphabet (IPA) lautet: /ˈproʊ.fɜrt/.
„profert“ hat im Deutschen keine direkte Übersetzung, da es ein juristischer Begriff ist. Es kann jedoch in bestimmten Kontexten als „Vorlage“, „Einreichung“ oder „Präsentation“ übersetzt werden, insbesondere im rechtlichen Bereich.
„Profert“ ist ein juristischer Begriff, der sich auf die Handlung bezieht, einen Beweis oder ein Dokument vor Gericht zu präsentieren oder einzureichen. Er wird häufig im britischen und im amerikanischen Recht verwendet, um die Formalität der Einreichung von Beweisen zu beschreiben. Die Verwendung ist eher schriftlich und kommt in Rechtsdokumenten und -korrespondenzen häufig vor.
The attorney made a profert of the evidence in court.
(Der Anwalt legte das Beweismittel vor Gericht vor.)
The profert of the contract was crucial for the case.
(Die Vorlage des Vertrags war entscheidend für den Fall.)
During the hearing, a profert of documents was necessary.
(Während der Anhörung war eine Einreichung von Dokumenten notwendig.)
Da „profert“ ein spezifischer juristischer Begriff ist, kommt er nicht häufig in idiomatischen Ausdrücken vor. Dennoch kann er in formalen rechtlichen Kontexten verwendet werden:
To make a profert of evidence for the jury.
(Ein Beweismittel für die Jury vorzulegen.)
The profert of witness statements helped sway the verdict.
(Die Vorlage der Zeugenaussagen half, das Urteil zu beeinflussen.)
After the profert was completed, the trial could proceed.
(Nachdem die Einreichung abgeschlossen war, konnte der Prozess fortfahren.)
Das Wort „profert“ stammt aus dem Altfranzösischen „proferre“, was „vorlegen“ oder „einreichen“ bedeutet. Es hat seine Wurzeln im Lateinischen „proferre“, von „pro“ (vor) und „ferre“ (tragen, bringen).
Synonyme:
- Vorlage
- Einreichung
- Beweisvorlage
Antonyme:
- Zurückhaltung (im Sinne des Ausbleibens einer Vorlage)
- Unterlassung (im Sinne des Nicht-Einreichens)