Adjektiv
/abˈswel.to/
Das Wort "absuelto" wird in der spanischen Sprache verwendet, um jemanden oder etwas zu beschreiben, der/das von einer Schuld oder Verantwortung befreit wurde. Besonders im juristischen Kontext bezieht es sich auf die Entscheidung eines Gerichts, in der ein Angeklagter nach einem Prozess für nicht schuldig erklärt wird. Die Verwendung ist sowohl in mündlichen als auch in schriftlichen Kontexten häufig, insbesondere in rechtlichen Dokumenten und Berichten.
Der Richter erklärte den Angeklagten für freigesprochen von allen Anklagen.
A pesar de las pruebas, el jurado encontró al demandado absuelto.
Nach dem Prozess wurde er schließlich von den Anklagen freigesprochen.
Quedar absuelto de la culpa
Sein Zeugenaussage ließ ihn von der Schuld freigesprochen.
Absolución del acusado
Das Wort "absuelto" stammt vom lateinischen "absolutus", was "freigelassen" oder "losgelassen" bedeutet. Es ist das Partizip Perfekt von "absolver", was ebenfalls "freisprechen" oder "auflösen" bedeutet.
Synonyme: - Exonerado (freigesprochen) - Liberado (befreit)
Antonyme: - Culpable (schuldig) - Condenado (verurteilt)