Das Wort "improbo" ist ein Verb, und es handelt sich um die erste Person Singular der Gegenwart im Indikativ des Verbs "improbar".
/imˈpro.βo/
"improbo" bedeutet im Spanischen, etwas abzulehnen oder negativ zu bewerten. Es wird häufig in juristischen Kontexten sowie formellen Umgebungen verwendet. Es ist eine eher schriftliche Ausdrucksweise, die in mündlichen Kontexten weniger häufig vorkommt.
El juez improbo la solicitud de apelación.
(Der Richter wies den Antrag auf Berufung zurück.)
La comunidad improbo el comportamiento de los infractores.
(Die Gemeinschaft missbilligte das Verhalten der Täter.)
El profesor improbo los métodos poco éticos utilizados en la investigación.
(Der Lehrer verurteilte die unethischen Methoden, die in der Forschung verwendet wurden.)
"Improbo" wird weniger häufig in idiomatischen Ausdrücken verwendet, ist jedoch in verschiedenen formellen oder juristischen Diskursen relevant. Hier sind einige Ausdrücke:
Plena improbo de responsabilidad.
(Vollständige Missbilligung der Verantwortung.)
Improbo el criterio en la toma de decisiones.
(Missbillige das Kriterium bei der Entscheidungsfindung.)
Improbo cualquier forma de corrupción.
(Missbillige jede Form von Korruption.)
Das Wort "improbo" stammt aus dem Lateinischen "improbo", was "nicht gut" oder "schlecht" bedeutet. Es hat sich im Spanischen als ein Begriff etabliert, der Ablehnung oder Missbilligung ausdrückt.
Synonyme: - desaprobar (missbilligen) - condenar (verurteilen) - rechazar (ablehnen)
Antonyme: - aprobar (billigen) - aceptar (akzeptieren) - consentir (einwilligen)
Diese Informationen sollten einen umfassenden Überblick über das Wort "improbo" im rechtlichen Kontext im Spanischen bieten.