Das Wort "incoar" ist ein Verb.
Die phonetische Transkription im Internationalen Phonetischen Alphabet (IPA) lautet: /iŋˈko.aɾ/
"Incoar" bedeutet im rechtlichen Kontext, einen Prozess oder ein Verfahren einzuleiten oder anzustellen. Das Wort wird häufig in schriftlichen Kontexten verwendet, insbesondere in juristischen Dokumenten oder offiziellen Schreiben. In der Umgangssprache ist der Gebrauch weniger verbreitet, aber in fachlichen oder akademischen Texten findet es häufig Anwendung.
Häufigkeit: Es ist ein spezifisches juristisches Fachwort und daher weniger gebräuchlich im Alltag.
Beispielsätze: 1. El abogado decidió incoar un recurso de apelación. - Der Anwalt beschloss, einen Berufungsantrag einzuleiten.
"Incoar" wird häufig in verschiedenen rechtlichen Ausdrücken verwendet. Hier sind einige Beispiele:
Ein Gericht einleiten.
Incoar un juicio.
Ein Gerichtsverfahren einleiten.
Incoar acciones legales.
Rechtliche Schritte einleiten.
Incoar un expediente.
Eine Akte anlegen.
Incoar la causa.
Das Wort "incoar" stammt vom lateinischen "incohare", was "beginnen" oder "einleiten" bedeutet. Der lateinische Begriff setzt sich aus "in-" (hinein) und "cohare" (begreifen, anfangen) zusammen.
Synonyme: - iniciar - comenzar - presentar
Antonyme: - concluir - terminar - cesar